Notartermin beim Gewerbekauf – wie er abläuft und worauf zu achten ist

Der Notartermin ist der formale Eigentumswechsel

Bei einem Notartermin werden Verträge nicht ausgehandelt, sondern beurkundet. Die Verhandlung und Klärung aller Themen muss vorher abgeschlossen sein. Der Notartermin selbst ist eine formale Veranstaltung: Vertrag verlesen, Fragen beantworten, unterschreiben. Bei Gewerbeverträgen kann das eine bis drei Stunden dauern, je nach Vertragslänge und Klärungsbedarf.

Wir unterstützen Sie in der Vorbereitung — sodass Sie zum Notartermin gut vorbereitet kommen und alle offenen Punkte vor der Beurkundung geklärt sind.

Notarbüro mit Käufer und Verkäufer Unterschrift unter Notarvertrag

Was beim Notartermin passiert

  1. Begrüßung und Identifizierung – Ausweis-Check, Bestätigung der Bevollmächtigung.
  2. Verlesung des Vertrags – vollständig, mit Möglichkeit zu Rückfragen.
  3. Klärung offener Fragen – bei kritischen Klauseln, Sonderwünschen, Verständnisproblemen.
  4. Unterzeichnung – durch alle Beteiligten und den Notar.
  5. Notar-Mitteilungen – an Grundbuchamt, Finanzamt, ggf. Bauamt.
  6. Auflassungsvormerkung – sichert den Käufer bis zur Eigentumsumschreibung.

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Hinterlegen Sie Ihre Suchkriterien — wir informieren Sie, sobald passende Objekte verfügbar sind.

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Was Sie zum Notartermin mitbringen

UnterlageZweck
**Personalausweis oder Reisepass**Identifizierung
**Steuer-ID**Pflichtangabe für Notar
**Finanzierungs-Zusage**Bestätigt Bonität und Cash-Bereitschaft
**Vollmacht bei Vertretung**Wenn ein Beteiligter nicht persönlich anwesend ist
**Handelsregister-Auszug**Bei Käufer-Gesellschaften

Was nach dem Notartermin passiert

  • Auflassungsvormerkung – Eintragung im Grundbuch, sichert Käufer.
  • Grunderwerbsteuer – Finanzamt schickt Bescheid, Zahlung in 4 Wochen.
  • Notar-Mitteilung an Bauamt – Eigentumswechsel formal registriert.
  • Vollzugsmitteilung – sobald alle Bedingungen erfüllt, Aufforderung zur Kaufpreis-Zahlung.
  • Schlüsselübergabe – nach Kaufpreis-Zahlung, oft mit Übergabeprotokoll.
  • Eigentumsumschreibung – finaler Schritt im Grundbuch, oft 4 bis 12 Wochen nach Notartermin.
Schlüsselübergabe nach Kaufabwicklung

Wir bereiten Sie auf den Notartermin vor

Bei jedem konkreten Objekt klären wir vorab alle Vertragsfragen mit Ihrem Anwalt und stellen sicher, dass im Notartermin nichts schief läuft. Erstgespräch kostenlos. Suchauftrag starten

Häufige Fragen zum Notartermin in Garmisch-Partenkirchen

Was kostet der Notar?
Gesetzlich geregelt, abhängig vom Kaufpreis. Bei Gewerbeobjekten typischerweise 1 bis 1,5 Prozent vom Kaufpreis, plus Grundbuch-Gebühren.
Wer wählt den Notar?
Üblicherweise einigt man sich. Der Notar ist neutral — er vertritt nicht eine Seite. Käufer hat traditionell etwas mehr Mitspracherecht.
Wie lange dauert ein Notartermin bei Gewerbe?
Bei mittelgroßen Objekten ein bis zwei Stunden. Bei großen Investments mit umfangreichen Sonderklauseln auch länger.
Brauche ich am Termin Bargeld?
Nein. Der Kaufpreis wird erst nach Eintragung der Auflassungsvormerkung fällig, üblich per Überweisung.
Wann werde ich Eigentümer?
Formal mit Eintragung der Eigentumsumschreibung ins Grundbuch — oft Monate nach Notartermin. Wirtschaftliches Eigentum mit Schlüsselübergabe und vollständiger Kaufpreis-Zahlung.

Gerne für Sie da

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