FAQ Gewerbeverkauf

Die häufigsten Eigentümer-Fragen auf einen Blick

Wer eine Gewerbeimmobilie verkauft, hat viele Fragen — manche grundsätzlich, manche zu Spezialthemen. Diese Seite fasst die häufigsten zusammen, mit Verweisen auf die jeweiligen Themen-Pages für mehr Tiefe.

Wenn Ihre Frage nicht dabei ist: Ein telefonisches oder persönliches Erstgespräch ist immer kostenlos und unverbindlich.

Eigentümer im Beratungsgespräch Notizen mit Fragen-Liste

Häufige Fragen zum Gewerbeverkauf in Garmisch-Partenkirchen

Wie verkauft man eine Gewerbeimmobilie?
Strukturiert in sieben Phasen — vom Erstgespräch über Bewertung, Datenraum-Aufbau, Käuferansprache, Verhandlung bis zum Notar. Mehr dazu auf der Page Verkaufsablauf mit Makler.
Was ist meine Gewerbeimmobilie wert?
Der Wert hängt von Objektart, Lage, Mietvertrag und Energiebilanz ab. Wir bewerten nach Ertrags- und Sachwertverfahren mit realen Vergleichstransaktionen in Garmisch-Partenkirchen. Erstauskunft kostenlos.
Wie lange dauert ein Gewerbeverkauf?
Üblicherweise vier bis neun Monate. Größere Objekte oder Spezialimmobilien (Hotel, Praxis mit Nachfolge) können länger brauchen.
Was kostet ein Makler beim Gewerbeverkauf?
Die Provision ist frei verhandelbar und erfolgsabhängig — sie fällt erst bei Vertragsabschluss an. Erstgespräch und Bewertung sind bei wavepoint GmbH & Co. KG kostenlos.
Welche Käufer kommen in Frage?
Je nach Objektart: Selbstnutzer, Investoren, Bestandshalter, Family Offices, Filialisten, Projektentwickler. Wir klären vor Vermarktung, welche Gruppe für Ihr Objekt realistisch ist.
Muss meine Vermarktung öffentlich sein?
Nein. Wir beginnen fast immer off-market — persönliche Ansprache vorqualifizierter Käufer. Öffentliche Inserate erst nach Ihrer Freigabe oder wenn off-market nicht reicht.
Welche Steuern fallen beim Gewerbeverkauf an?
Im Privatvermögen Zehn-Jahres-Spekulationsfrist. Im Betriebsvermögen voller Veräußerungsgewinn, ggf. §6b EStG Rücklage. Wir arbeiten mit Steuerberatern in Garmisch-Partenkirchen zusammen.
Was passiert mit bestehenden Mietern?
Mietverhältnisse gehen nach §566 BGB („Kauf bricht nicht Miete") auf den Käufer über. Rechte der Mieter bleiben unverändert. Mieter werden vor Eigentumsübergang informiert.

Gerne für Sie da

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A. Zürker Immobilien e.K.

Zugspitzstr. 56
82467 Garmisch-Partenkirchen

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