Kaufvertrag beim Wohnungskauf
Was im Vertrag steht — und worauf Sie achten müssen
Der Kaufvertrag regelt den Eigentumsübergang rechtlich verbindlich. Er wird vom Notar erstellt, beiden Parteien zur Prüfung vorgelegt und beim Notartermin beurkundet. Sie haben 14 Tage Zeit, den Entwurf vor der Beurkundung zu prüfen — nutzen Sie diese Frist.
Inhalt des Kaufvertrags
Ein Immobilienkaufvertrag enthält standardmäßig folgende Punkte:
- Vertragsparteien: Name, Adresse und Geburtsdatum von Käufer und Verkäufer.
- Kaufgegenstand: Genaue Bezeichnung der Wohnung — Grundbuchblatt, Flurstück, Miteigentumsanteil, Sondereigentum.
- Kaufpreis: Höhe, Fälligkeitsvoraussetzungen und Zahlungsmodalitäten.
- Übergabetermin: Wann die Wohnung an den Käufer übergeben wird.
- Gewährleistung: Regelung zum Zustand — meist „gekauft wie gesehen" mit Ausschluss der Sachmängelhaftung.
- Mitverkauftes Inventar: Einbauküche, Markisen, Stellplatz — alles schriftlich festhalten.
- Belastungen und Rechte: Wegerechte, Nießbrauch, Wohnrechte, bestehende Grundschulden.
- Auflassungsvormerkung: Sicherung Ihres Eigentumsanspruchs im Grundbuch.
- Kostenverteilung: Wer trägt Notar-, Grundbuch- und Nebenkosten.
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Checkliste: Kaufvertrag prüfen
- Persönliche Daten korrekt? Namen, Adressen, Geburtsdaten prüfen.
- Kaufgegenstand richtig beschrieben? Grundbuchblatt, Miteigentumsanteil, Sondereigentum.
- Kaufpreis und Zahlungsbedingungen? Höhe, Konto, Fälligkeitsvoraussetzungen.
- Übergabetermin realistisch? Passt er zu Ihrer Finanzierung und Ihrem Umzug?
- Mitverkauftes Inventar aufgeführt? Alles, was mündlich vereinbart wurde, muss im Vertrag stehen.
- Belastungen und Rechte? Keine unbekannten Grundschulden, Wegerechte oder Wohnrechte.
- Gewährleistungsregelung? Verstehen Sie, welche Mängel ausgeschlossen werden.
- Rücktrittsklauseln? Gibt es Bedingungen, unter denen der Vertrag aufgehoben werden kann?
Besonderheiten beim Wohnungskauf
Im Gegensatz zum Hauskauf gibt es bei Eigentumswohnungen zusätzliche Dokumente, die Sie vor der Beurkundung kennen sollten:
- Teilungserklärung: Definiert Sonder- und Gemeinschaftseigentum, Miteigentumsanteile und Stimmrechte.
- Gemeinschaftsordnung: Regelt das Zusammenleben — Tierhaltung, Nutzung von Gemeinschaftsflächen, Kostenschlüssel.
- WEG-Protokolle: Beschlüsse der letzten drei Eigentümerversammlungen zeigen geplante Sanierungen und mögliche Sonderumlagen.
- Hausgeldabrechnung: Gibt Aufschluss über die tatsächlichen monatlichen Kosten und die Höhe der Instandhaltungsrücklage.
Ablauf nach dem Kaufvertrag
- Auflassungsvormerkung: Der Notar veranlasst die Eintragung im Grundbuch — Ihr Anspruch ist gesichert.
- Grunderwerbsteuerbescheid: Kommt wenige Wochen nach Beurkundung. Zahlung ist Voraussetzung für die Eigentumsumschreibung.
- Fälligkeitsmitteilung: Der Notar bestätigt, dass alle Voraussetzungen erfüllt sind — erst dann überweisen Sie den Kaufpreis.
- Eigentumsumschreibung: Nach Zahlungseingang und Steuernachweis wird der Grundbucheintrag geändert. Dauer: 4–8 Wochen.
- Übergabe: Schlüssel, Zählerstände, Protokoll — der letzte Schritt.
Passende Angebote erhalten
Hinterlegen Sie Ihre Suchkriterien — wir informieren Sie, sobald passende Objekte verfügbar sind.
Unsere Rolle als Makler
Wir koordinieren den Kaufvertragsprozess, stellen sicher, dass Sie alle relevanten Unterlagen erhalten, und begleiten Sie auf Wunsch zum Notartermin. Bei Fragen zum Vertragsentwurf stehen wir Ihnen als Ansprechpartner zur Verfügung.