Erschließung und Baurecht
Was bedeutet Erschließung?
Bevor auf einem Grundstück gebaut werden kann, muss es erschlossen sein — das heißt, es muss an die öffentliche Infrastruktur angeschlossen werden. Der Erschließungsgrad bestimmt, welche Anschlüsse bereits vorhanden sind und welche Kosten noch auf Sie zukommen.
Vollerschließung vs. Teilerschließung
Ein voll erschlossenes Grundstück verfügt über alle notwendigen Anschlüsse und ist sofort bebaubar. Ein teilerschlossenes Grundstück hat nur einen Teil der Anschlüsse — die restlichen müssen auf Kosten des Eigentümers hergestellt werden.
Was muss erschlossen sein?
- Straße: Zufahrt und Zugang zum öffentlichen Straßennetz
- Wasser: Anschluss an die öffentliche Trinkwasserversorgung
- Abwasser: Anschluss an die Kanalisation (Schmutz- und Regenwasser)
- Strom: Anschluss an das Stromnetz des örtlichen Versorgers
- Gas: Anschluss an das Gasnetz (falls vorhanden und gewünscht)
- Telekommunikation: Telefon, Internet, Glasfaser — zunehmend als Standard erwartet
Erschließungsbeiträge: Wer zahlt?
Die Kosten für die erstmalige Erschließung trägt zu einem großen Teil der Grundstückseigentümer. Die Gemeinde kann bis zu 90 % der Erschließungskosten für Straßen per Bescheid auf die Anlieger umlegen. Bei Kanal, Wasser und Strom stellen die Versorgungsunternehmen eigene Beiträge in Rechnung.
Wichtig: Auch bei einem bereits bebauten Grundstück können nachträgliche Erschließungsbeiträge anfallen — etwa wenn die Straße erstmalig ausgebaut wird. Prüfen Sie beim Kauf, ob noch offene Erschließungsbeiträge bestehen.
Jetzt Finanzierung berechnen
Mithilfe unseres Finanzierungsrechners erhalten Sie einen ersten Überblick zu Ihren Kreditraten.
Baurecht prüfen: Die Bauvoranfrage
Bevor Sie ein Grundstück kaufen, sollten Sie klären, ob Ihr geplantes Bauvorhaben dort genehmigungsfähig ist. Dafür gibt es die Bauvoranfrage (auch: Bauvorbescheid). Sie ist ein formaler Antrag beim Bauamt, mit dem Sie vorab prüfen lassen, ob ein bestimmtes Vorhaben grundsätzlich zulässig ist.
Die Bauvoranfrage ist kostenpflichtig (in NRW je nach Umfang einige hundert Euro), gibt aber Planungssicherheit — besonders bei Grundstücken ohne qualifizierten Bebauungsplan.
Altlasten und Bodengutachten
Ein Bodengutachten (Baugrundgutachten) prüft zwei Dinge: die Tragfähigkeit des Bodens für das geplante Gebäude und mögliche Kontaminationen (Altlasten). Altlasten können aus früherer gewerblicher oder industrieller Nutzung stammen und eine teure Sanierung erfordern.
Prüfen Sie vor dem Kauf das Altlastenkataster der Stadt. Ein Bodengutachten kostet ca. 1.000–2.500 Euro und ist bei jedem Grundstückskauf dringend zu empfehlen.
Passende Angebote erhalten
Hinterlegen Sie Ihre Suchkriterien — wir informieren Sie, sobald passende Objekte verfügbar sind.
Erschließung prüfen — vor dem Kauf
Wir prüfen den Erschließungszustand und das Baurecht für Sie, bevor Sie einen Kaufvertrag unterschreiben. So vermeiden Sie unerwartete Kosten und stellen sicher, dass Ihr Bauvorhaben umsetzbar ist.